Jahresabrechnung & Betriebskosten
Wir erstellen rechtssichere, nachvollziehbare Betriebskostenabrechnungen und kümmern uns um die fristgerechte Zustellung. Transparent, fehlerarm und verständlich. Teil unserer Mietverwaltung.
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Unser Abrechnungsservice
Von der Kostenerfassung bis zur Zustellung – wir übernehmen den kompletten Abrechnungsprozess
Systematische Erfassung aller umlagefähigen Kosten nach Betriebskostenverordnung. Vollständige Dokumentation und Belegsammlung für transparente Nachweise.
Rechtskonforme Verteilung der Betriebskosten nach Wohnfläche, Verbrauch oder anderen zulässigen Schlüsseln. Individuelle Anpassung je nach Immobilie und Kostenart.
Verständliche Abrechnungen, transparente Ausweisung der Kosten und fristgerechte Zustellung. Fristgerechte Erstellung und Zustellung der Betriebskostenabrechnung bis zum 31.12. des Folgejahres.
Häufige Fragen zur Jahresabrechnung
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Betriebskostenabrechnungen
Grundsätzlich alle laufenden Kosten des Gebäudes nach § 2 BetrKV: Hausmeister, Reinigung, Gartenpflege, Versicherungen, Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Heizung, Aufzug, etc.
Die Betriebskostenabrechnung muss spätestens bis zum 31. Dezember des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Kalenderjahres dem Mieter zugehen.
Nachzahlungen werden den Mietern in Rechnung gestellt. Guthaben werden mit der nächsten Miete verrechnet oder auf Wunsch ausgezahlt.
Jede Position wird einzeln ausgewiesen mit Belegnummer, Kostenart und Verteilerschlüssel. Mieter können jederzeit Einsicht in die Originalbelege verlangen.
Kostenlose Erstberatung zur Jahresabrechnung
Lassen Sie uns über Ihre Immobilie sprechen. Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot für die professionelle Betriebskostenabrechnung.